Mit dem Energiesparrechner verschaffen Sie sich einen ersten Überblick darüber, wie viel Energie Sie mit den richtigen Maßnahmen einsparen können.
Geben Sie einfach die Daten zu Ihrem Objekt ein und wählen Sie dann die Maßnahmen aus, die Sie umsetzen möchten: zum Beispiel eine neue Heizung, die Dämmung Ihres Kellers oder den Einbau einer Lüftungsanlage. Der Rechner zeigt Ihnen sofort an, wie viel Energie Sie ungefähr einsparen können und gibt Ihnen eine Übersicht über alle Fördermöglichkeiten. So finden Sie garantiert die passende Förderung für Ihr Projekt!
In der Fördermittelauskunft können Sie über eine kurze Online-Abfrage jederzeit die geeigneten Fördermöglichkeiten für ein geplantes Bau- oder Modernisierungsvorhaben abrufen.
In der Fördermittelbank der Fördermittelauskunft sind über 6.000 Förderungen hinterlegt, davon mehr als 2.400 für Heizungen. Passende Förderungen mit allen wichtigen Informationen können online eingesehen und als PDF-Dokument gespeichert und ausgedruckt werden. Informieren auch Sie sich über passende Fördermöglichkeit für Ihr Projekt!
Mit dem Förderservice Heizung finden Sie schnell und unkompliziert die passende Fördermöglichkeit für die Modernisierung Ihrer Heizungsanlage. Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen Ihr persönliches Heizungsangebot. So können Sie sicher sein, dass Sie die beste Fördermöglichkeit und damit den maximalen Zuschuss erhalten.*
Laden Sie einfach die folgende Checkliste herunter und füllen Sie diese aus. Im Anschluss reichen Sie die Liste zusammen mit unserem Angebot ein - und bekommen die bestmögliche Förderung.
Weitere Informationen zum Förderservice Heizung finden Sie im Flyer.
In unserem Erklärvideo erfahren Sie, wie Sie gemeinsam mit unserem Fachbetrieb und dem febis Fördermittel-Service das Maximum an Fördergeldern für Ihre neue Heizung bekommen. Nutzen auch Sie die Vorteile dieses Angebots!
*Der Förderservice Heizungsmodernsierung kostet ab 289,- € inkl. MwSt. Der Förderservice wird über die febis Service GmbH bereit gestellt. Das Angebot beschränkt sich auf maximal zwei Sanierungsmaßnahmen.
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